Die EU-Grundrechtecharta aus grundrechtsdogmatischer und grundrechtstheoretischer Sicht

14.10.20

Veröffentlichung in: Juristenzeitung 2001, S. 833 ff.

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Kurzbeschreibung

Die im Dezember 2000 proklamierte Grundrechtecharta wird in der Öffentlichkeit oft als Meilenstein in der Entwicklung des Grundrechtsschutzes in der Europäischen Union wahrgenommen. Das gibt Anlaß, zunächst die rechtliche Bedeutung der Charta zu klären und sich sodann mit den wichtigsten grundrechtsdogmatischen Problemstellungen auseinanderzusetzen, die in ihr angelegt sind. Dabei wird der innovative europäische Grundrechtskatalog sowohl unter dogmatischen als auch unter grundrechtstheoretischen Gesichtspunkten auf seine Stärken und Schwachstellen untersucht.

Gliederung

I.   Einführung

1.   Der Weg zur Grundrechtecharta

2.   Die Inhalte der Charta im Überblick

II.   Die rechtliche Bedeutung der Charta

1.   Anwendungsbereich

2.   Bindungswirkung

a)   nach dem geltenden Recht und dem Vertrag von Nizza

b)   bei einer zukünftigen Einbeziehung in die Gründungsverträge

3.   Die Charta in der Parallelität der Grundrechtsordnungen

a)   Grundlagen der Parallelität

b)   Spannungen zwischen den Grundrechtsordnungen

c)   Spannungen zwischen einem Sekundärrechtsakt und einer Grundrechtsordnung

III.  Allgemeine grundrechtsdogmatische Problemstellungen in der Charta

1.   Umfassende oder lückenhafte Gewährleistung der Freiheit

2.   Systematik der Grundrechtsschranken

a)   Allgemeine Schrankenklausel

b)   Übernahme von Schranken aus der EMRK

3.   Drittwirkung und Schutzpflichten

4.   Gewährleistungsgehalt sozialer Grundrechte

5.   Unionszielbestimmungen im Grundrechtsgewand

IV.  Problemstellungen einzelner Grundrechte

1.   Einschränkbarkeit der Menschenwürde (Art. 1)

2.   Tragweite des Verbots der Todesstrafe (Art. 2 Abs. 2)

3.   Schranken der Kunstfreiheit und Wissenschaftsfreiheit (Art. 13)

4.   Medienfreiheit als eigenes Grundrecht (Art. 11)

V.   Schlußbetrachtung

 

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