Europarechtliches Seminar: Das Recht der Europäischen Union und seine Durchsetzung in den Mitgliedstaaten |
19.06.04 |
SS 2004; Montag, 24. Mai und 7. Juni, 18.00 - 20.00 Uhr, VG 210, und Blockveranstaltung am 18./19. Juni |
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Abschlußvermerk
Mit der Beendigung des Seminars am 19.06.2004 wurde diese Webseite abgeschlossen. Sie steht aber zur Nachbearbeitung und Wiederholung weiterhin zur Verfügung. - Frohe Semesterferien, Ihr Dr. Thomas Schmitz
Die Europäische Union ist kein Staat und hat nicht die Machtmittel eines Staates, verfügt aber über eine eigene, einflußreiche Rechtsordnung. Es gibt nur noch wenige Rechtsbereiche in den Mitgliedstaaten, die nicht zumindest teilweise vom Unionsrecht geprägt sind. Das Seminar behandelte die Grundlagen des europäischen Rechts, seine Rechtsquellen und Rechtsetzungsverfahren, seinen Vollzug und seine Durchsetzung in den Mitgliedstaaten sowie besondere Krisenlagen. Dabei wurde insbesondere das Zusammenwirken von europäischem und mitgliedstaatlichem Recht sowie von europäischen und mitgliedstaatlichen Institutionen verdeutlicht. Das Seminar berücksichtigte auch Veränderungen, die sich nach dem Entwurf des Europäischen Konventes für eine Verfassung der Europäischen Union ergeben.
Die Veranstaltung bildete bereits einen Beitrag zur Examensvorbereitung im Europarecht. Sie war auch für Studenten der Sozial- und Politikwissenschaften sowie des Studienganges Euroculture geeignet.
Allgemeine Literaturempfehlung: Lehrbücher zum Europarecht wie z.B. Herdegen, Europarecht, 5. Aufl. 2003; Lecheler, Europarecht, 2. Aufl. 2003; Streinz, Europarecht, 6. Aufl. 2003; Entscheidungssammlungen zum Europarecht wie insbes. Hummer/Simma/Vedder, Europarecht in Fällen, 3. Aufl. 1999; außerdem Schmitz, Übersichten zur Rechtsprechung zur europäischen Integration, Stand 2004.
Die Seminarteilnehmer sind weiterhin eingeladen, sich jederzeit mit Fragen oder zur Beratung an den Dozenten zu wenden (VG 208, Tel. 39-46.37, E-mail Thomas.Schmitz@jur.uni-goettingen.de).
Zum Download (als PDF-Dateien)
24.05.2004 |
Einführung |
07.06.2004 |
Der Vorrang des Unionsrechts und die Probleme seiner Umsetzung in Polen |
18./19.06.04 |
Blockveranstaltung (Verfügungsgebäude) |
Der Vollzug des Rechts der Europäischen Union durch eigene Institutionen |
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Die Durchsetzung des Rechts der Europäischen Union durch den
Europäischen Gerichtshof |
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Die Staatshaftung wegen Verletzung des Rechts der Europäischen Union |
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Sanktionsmöglichkeiten gegen Mitgliedstaaten bei fortdauernden Verstößen
gegen Recht der Europäischen Union |
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Konflikte zwischen Europäischem Gerichtshof und nationaler
Verfassungsgerichtsbarkeit |
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Die Sicherung der gemeinsamen Grundwerte in der Europäischen Union |
Homepage des Europäischen Gerichtshofes mit allen Entscheidungen (auch des Gerichts erster Instanz) sowie einem Repertorium der Rechtsprechung (systematisch angeordnete Leitsatz-Sammlung) |
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Schmitz, Übersichten zur Rechtsprechung zur europäischen Integration; ders., Kolloquium Rechtsprechung zur europäischen Integration (WS 2003/04, siehe dort insbes. die Literaturhinweise und die Folien aus der Veranstaltung) |
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Kanitz/Steinberg (Hrsg.), Neue Rechtsprechung der Europäischen Gerichte (EuGH, EuG), WHI-Materials 2/03 (Vorstellung von Entscheidungen aus den Jahren 2000 - 2002, als PDF-Datei). |
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Schmitz, Vorlesung Europarecht I (WS 2001/02, Univ. Bonn) |
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