2. Kapitel: Eine neue Organisationsform: die Supranationale Union

01.03.01

Home ] Nach oben ] 1. Kapitel ] [ 2. Kapitel ] 3. Kapitel ] 4. Kapitel ] Inhaltsverzeichnis (zum Download) ]

A. Das europäische Modell einer neuen Form von Gemeinschaft

I. Von der staatenübergreifenden Institution für Spezialaufgaben zum allgemeinen (west-) europäischen Integrationsverband

1) Der Start der europäischen Integration mit einer supranationalen Fachorganisation zur Kontrolle der Kohle- und Stahlwirtschaft (1952)

2) Die Entstehung einer auf Sachgebiete beschränkten institutionalisierten westeuropäischen Staatengemeinschaft (1958 - 1967)

3) Die Fortentwicklung der westeuropäischen Staatengemeinschaft zu einem allgemeinen Integrationsverband (1967 - 1987)

4) Konsolidierung und Ausbau des Integrationsverbandes (seit 1987)

5) Exkurs: keine Relativierung der Bedeutung des Integrationsverbandes durch Europarat, OSZE oder EWR

II. Gebilde „monstro simile" oder Prototyp einer neuen Organisationsform?

1) Die Europäische Union als Herrschaftsverband mit besonderen Kennzeichen

a) Ein Herrschaftsverband, nicht nur ein Forum

b) Ein einheitlicher europäischer Herrschaftsverband mit verstreuten institutionellen und rechtlichen Grundlagen

aa) Die Europäische Union als Klammer?

bb) Die Europäische Union als Einheitsverband, in dem die Gemeinschaften verschmolzen sind?

cc) Die Europäische Union als Säulen-Konstruktion?

dd) Die Europäische Union als Gesamtverband mit unterschiedlichen Handlungsträgern

c) Ein supranationaler Integrationsverband: supranationale Organisation, institutioneller Rahmen für intergouvernementale Kooperation und Standort des materiellen Rechts der Integration

d) Ein allgemeiner Herrschaftsverband ohne konzeptionelle Begrenzung auf einzelne Aufgabenbereiche

e) Ein Herrschaftsverband in ständiger Fortentwicklung

2) Die Europäische Union als Vertreter einer neuen Kategorie von Staatengemeinschaften

3) Die Europäische Union als Modellfall einer Supranationalen Union

B. Stellung und Rechtsnatur der Supranationalen Union

I. Die Supranationale Union als besondere Form der supranationalen und damit zugleich der internationalen Organisation

II. Die Supranationale Union als besondere Form des Staatenbundes

III. Die Supranationale Union als besondere Form des Bundesstaates?

1) Zur Unterscheidung des Bundesstaates vom Staatenbund und von der supranationalen Organisation

a) Zur völkerrechtlichen Gebotenheit der Unterscheidung

aa) Die Vorgabe der Trennung von staatlichen und nichtstaatlichen Organisationsformen durch die Grundkonzeption des Völkerrechts

bb) Die Unzulänglichkeit der Paradigmen Bundesstaat - Staatenbund

b) Zum Inhalt der Unterscheidung

aa) Der völkerrechtliche Existenzschutz des Staates

bb) Die Souveränität des Staates

cc) Die Kontrolle des Staates über alle auf sein Hoheitsgebiet einwirkende Hoheitsgewalt

c) Zu den Kriterien der Unterscheidung

2) Zur fehlenden Staatsqualität der Supranationalen Union und insbesondere des Modellfalles Europäische Union

a) Zur fehlenden völkerrechtlichen Willenserklärung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union über den Übergang der Staatlichkeit

b) Zur konzeptionellen Nichtstaatlichkeit der Organisationsform Supranationale Union

c) Exkurs: Zu den Hürden des Überganges zum Bundesstaat für eine rechtsstaatlich orientierte Supranationale Union

aa) Die Unzulässigkeit der Mitwirkung an einer verfassungswidrigen Entstaatlichung der Mitgliedstaaten

bb) Die verfassungsrechtlichen Hindernisse für die Aufgabe der Staatlichkeit in den Mitgliedstaaten

cc) Vorbereitende Neuverfassunggebung in den Mitgliedstaaten als Voraussetzung für einen Übergang zum Bundesstaat in ungebrochener Rechtsstaatlichkeit

IV. Die Supranationale Union als staatsähnliche Organisationsform der Integration

1) Eine eigenständige Organisationsform

2) Eine entstandene, nicht konzipierte Organisationsform

3) Eine nichtstaatliche aber staatsähnliche Organisationsform

4) Eine spezifische Organisationsform für den Übergang zum Kulturkreis-Bundesstaat

a) Die objektive Zielgerichtetheit der Supranationalen Union auf die Entwicklung zum Bundesstaat

b) Der Abschluß der supranationalen Integration: geo-regionaler Nationalstaat oder Kulturkreis-Bundesstaat?

c) Die Rolle der Supranationalen Union als Organisationsform des Überganges

C. Der Staat in der Supranationalen Union

I. Die mitgliedschaftlichen Grundpflichten des Staates

II. Die unbeeinträchtigte Souveränität des Staates

1) Der Staat als Inhaber uneingeschränkter Hoheitsgewalt

2) Der Staat als Ansprechpartner und Handelnder im völkerrechtlichen Verkehr

3) Der Staat als Gegenstand einer ungeschmälerten verfassunggebenden Gewalt

III. Die Letztverantwortung des Staates

IV. Der Anspruch des Staates auf Mitentscheidung bei grundlegenden Veränderungen der Union

V. Der Anspruch des Staates auf gleiche Mitwirkung bei der Willensbildung in der Union

VI. Austritt und Ausschluß

1) Die Fähigkeit des Staates zum faktischen Austritt

2) Das Austrittsrecht des Staates

a) Staatstheoretischer Hintergrund

b) Das Austrittsrecht nach dem Gründungsvertrag

c) Das Austrittsrecht nach dem Recht der völkerrechtlichen Verträge

aa) Austrittsrecht wegen erheblicher Vertragsverletzung der anderen (Art. 60 II lit. a WVRK)

bb) Austrittsrecht nach der clausula rebus sic stantibus (Art. 62 WVRK)

cc) Austrittsrecht aus der Natur des Vertrages (Art. 56 I lit. b WVRK)

3) Das Ausschlußrecht der Union oder der anderen Mitgliedstaaten

a) Staatstheoretischer Hintergrund

b) Die Ausschlußkompetenz der Union nach dem Gründungsvertrag

c) Das Ausschlußrecht der anderen Mitgliedstaaten nach dem Recht der völkerrechtlichen Verträge

aa) Ausschluß unter Berufung auf die clausula rebus sic stantibus (Art. 62 WVRK)

bb) Ausschluß wegen erheblicher Vertragsverletzung (Art. 60 II lit. a WVRK)

cc) Insbesondere: Ausschluß wegen beharrlicher Nichtumsetzung bzw. Nichtausführung einzelner Sekundärrechtsakte der Union

D. Die Hoheitsgewalt der Supranationalen Union

I. Eine eigenständige öffentliche Gewalt auf geo-regionaler Ebene

1) Ein unmittelbarer hoheitlicher Zugriff auf innerstaatliche Institutionen und Bürger

2) Ein geo-regionaler Wirkungskreis

3) Eine einheitliche Gewalt für den gesamten Wirkungskreis

II. Eine von den Gründerstaaten geschaffene öffentliche Gewalt

1) Die Errichtung des supranationalen Hoheitsträgers als Voraussetzung für die Entstehung der supranationalen Gewalt

2) Die einzelstaatliche Anordnung der innerstaatlichen hoheitlichen Bindungswirkung als Voraussetzung für die Entstehung und Erstreckung der supranationalen Gewalt

III. Eine staatenübergreifende, aber nicht überstaatliche öffentliche Gewalt

IV. Eine begrenzte öffentliche Gewalt

V. Eine autonom ausgeübte öffentliche Gewalt

 

[Seitenanfang] Zurück ] Home ] Weiter ]   © Thomas.Schmitz@jur.uni-goettingen.de