Öffentlich-rechtliches und europarechtliches Seminar: Die Parallelität der Grundrechtsordnungen

20.06.05

SS 2005; Montags, 13. und 20. Juni, VG 209/213

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Kurzbeschreibung

Die Gewährleistung und der effektive Schutz der Grundrechte sind eine zentrale Aufgabe des Staates. Grundrechtsgewährleistungen sowie Institutionen und Verfahren zum Grundrechtsschutz gibt es aber auch auf anderen Ebenen. Teils, weil Staaten nach dem Zusammenschluß zum Bundesstaat ihre eigenen Grundrechtsordnungen parallel zu der des Bundes beibehalten haben, teils weil der Staat bei jener wichtigen Aufgabe in der Geschichte immer wieder versagt hat und daher Garantien und Schutzmechanismen außerhalb des Staates notwendig sind, und teils weil supranationale Institutionen, die nicht an das staatliche Recht gebunden sind, innerhalb des Staatsgebietes hoheitliche Gewalt ausüben und daher ihrer eigenen Grundrechtsordnung bedürfen. Das Seminar behandelt das Nebeneinander von Grundrechtsordnungen auf Ebene der Länder, des Bundes, der Europäischen Union sowie auf gesamteuropäischer und globaler Ebene. Angesprochen werden die verschiedenen Funktionen und grundlegenden Konzepte der einzelnen Grundrechtsordnungen, ihr materieller Gewährleistungsgehalt und die dazu entwickelte Dogmatik, die Gerichte, sonstigen Institutionen und Verfahren zur Durchsetzung der Grundrechte sowie das Verhältnis zum Grundrechtsschutz auf anderer Ebene und die sich daraus ergebenen Problemstellungen (z.B. die Frage nach einem "Kooperationsverhältnis" zwischen den Gerichten beim Grundrechtsschutz). Dabei werden auch Gemeinsamkeiten, insbes. gemeineuropäische Gemeinsamkeiten herausgearbeitet und die Bedeutung der Rechtsvergleichung für eine zeitgemäße Grundrechtsinterpretation (insbes. in Europa) behandelt. Die Seminarteilnehmer sollen so ein allgemeines Grundrechtsverständnis entwickeln, das über eine introvertierte Nabelschau der Grundrechtsordnung des Grundgesetzes hinausgeht und den Entwicklungen des späten 20. und 21. Jhdt. gerecht wird.

Die Seminarteilnehmer sind eingeladen, sich jederzeit mit Fragen oder zur Beratung an den Dozenten zu wenden (E-mail Thomas.Schmitz@jur.uni-goettingen.de)

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Themenliste

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Einführung

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Materialien zu einzelnen Themen

Terminplan

13.06.2004

Einführung

20.06.2004

Die Grundrechtsordnung der Europäischen Union nach dem Vertrag über eine Verfassung für Europa
- Christian Pampel -

Der Grundrechtsschutz durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
- Heike Schulze -

Themenliste

  1. Geschichtliche Grundlagen
    (die Entwicklung eines parallelen Grundrechtsschutzes in Bundesstaaten wie den USA und Deutschland; im universalen und regionalen Völkerrecht; im integrierten Europa etc.)

  2. Die Grundrechtsordnungen in den Landesverfassungen

  3. Der Grundrechtsschutz durch die Landesverfassungsgerichte
    (insbes. das Verhältnis zum Grundrechtsschutz durch das BVerfG)

  4. Die Grundrechtsordnung des Grundgesetzes
    (Konzepte, Grundentscheidungen, Defizite, Vergleich mit anderen Grundrechtsordnungen etc.)

  5. Der Grundrechtsschutz durch das Bundesverfassungsgericht
    (insbes. das Verhältnis zum Grundrechtsschutz durch EuGH und EGMR)

  6. Grundrechtsordnung und Grundrechtsschutz in den Verfassungen anderer europäischer Staaten
    (Begrenzung auf einzelne Staaten möglich)

  7. Die geltende Grundrechtsordnung der Europäischen Union

  8. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union
    (ggf. Eingrenzung auf besondere Aspekte und Problemstellungen, zur Abgrenzung von Thema Nr. 9)

  9. Die Grundrechtsordnung der Europäischen Union nach dem Vertrag über eine Verfassung für Europa

  10. Die Grundrechte der Europäischen Menschenrechtskonvention

  11. Der Grundrechtsschutz durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
    (insbes. das Verhältnis zum Grundrechtsschutz durch BVerfG und EGMR)

  12. Grundrechte und Grundrechtsschutz in besonderen europäischen Menschenrechtsabkommen

  13. Grundrechte und Grundrechtsschutz im regionalen Völkerrecht außerhalb Europas
    (AMRK und AGMR, Banjul-Charta etc.)

  14. Grundrechte im universalen Völkerrecht
    (AEMR, IPBPR, IPWSKR, weitere Menschenrechtsabkommen, Mindeststandards nach zwingendem Völkergewohnheitsrecht)

  15. Der universale Grundrechtsschutz durch völkerrechtliche Institutionen und Verfahren
    (auch: humanitäre Intervention)

  16. Parallelität der Grundrechtsordnungen und Rechtsvergleichung
    (Bedeutung der Rechtsvergleichung für die Grundrechtsinterpretation; Gemeinsamkeiten und Unterschiede in europäischen u.a. Grundrechtsordnungen, insbes. gemeinsame Elemente der Grundrechtsdogmatik wie z.B. Unterscheidung von Schutzbereich und Schranken und Verhältnismäßigkeitsprinzip)

  17. Querschnittsthemen (auf Wunsch)
    (mögliche Beispiele: das Verhältnismäßigkeitsprinzip / die Schrankensystematik / das Problem der Drittwirkung / grundrechtliche Schutzpflichten ... in verschiedenen Grundrechtsordnungen)

Links zum Seminar

Aufzählung

Grundrechtsordnungen: siehe Landesverfassungen, Grundgesetz, Art. 6 II EUV, EU-Grundrechtecharta, Vertrag über eine Verfassung für Europa, EMRK, AMRK, Banjul-Charta, globale völkerrechtliche Menschenrechtsabkommen

Aufzählung

Gerichte und Institutionen: Landesverfassungsgerichte, BVerfG, EuGH, EGMR, AGMR, UNHCHR, UN-Menschenrechtskommission

 

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